Neuausstellung Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) besitzen, können Sie in folgenden Fällen eine Neuausstellung beantragen:

Auf der Rückseite der Pilotenlizenz ist Platz für verschiedene Vermerke, beispielsweise:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

27.11.2025

Zuständige Stelle(n)