Internationalen Zulassungsschein beantragen
Rechtsgrundlage
- § 44 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fachlich freigegeben am
11.12.2025Gebühr
Gebühr
10.2 EUR (FIX)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Allgemeine Informationen
Ein internationaler Zulassungsschein, auch bekannt als internationaler Fahrzeugschein, ist eine Übersetzung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I in mehrere Sprachen. Ihr internationaler Fahrzeugschein ist eine Ergänzung Ihrer Fahrzeugpapiere.
Mit einem internationalen Zulassungsschein können Sie mit Ihrem Auto in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) reisen. Wenn Sie innerhalb der EU mit Ihrem Fahrzeug reisen möchten, genügt Ihr regulärer Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I).
Sie benötigen nicht in jedem Fall einen internationalen Fahrzeugschein, wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug außerhalb der EU reisen. Welche Dokumente in welchem Staat konkret vorgezeigt werden müssen kann variieren. Auf den Internetseiten der jeweiligen ausländischen Vertretung können Sie weitere Informationen erhalten.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsbehörde
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Fahrzeugschein für Ihr Auto.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Identitätsnachweis zum Beispiel
- Personalausweis oder
- Reisepass und Meldebescheinigung
- bei Vollmacht:
- Identitätsnachweis der antragstellenden Person (Vollmachtgeberin oder Vollmachtgeber)
- Personaldokument der bevollmächtigten Person