Weitere Berechtigungen in Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), in Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und in Lizenz für Ballone (BPL) eintragen


Allgemeine Informationen

Sie haben eine gültige Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine der folgenden Berechtigungen beantragen.

 

Mit einer Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL):

 

Mit einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten (PPL):

 

Mit einer Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL):

 

Mit einer Lizenz für Ballone (BPL):

 

Für die Beantragung dieser Berechtigungen müssen Sie eine Flugausbildung absolvieren. Umfang und Inhalte der Ausbildung sind abhängig von Ihrer Lizenz und der Berechtigung, die Sie beantragen möchten.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Obere Luftfahrtbehörde im Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

23.07.2026

Zuständige Stelle(n)