Verbot oder Einschränkung der Fahrzeugnutzung durch die Zulassungsbehörde


Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen oder halten, das nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann die Zulassungsbehörde:

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug:

Wenn die Zulassungsbehörde Zweifel daran hat, ob Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kann sie anordnen, dass Sie:

Wenn Ihnen der Betrieb Ihres Fahrzeuges verboten ist, sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich für Fahrten:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nutzen, obwohl die Zulassungsstelle dies untersagt hat, machen Sie sich strafbar. Das kann zu einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister (Punkten in Flensburg) führen.


Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde


Weitere Informationen

Wenn Ihnen ein anderes Fahrzeug auffällt, dass in Ihren Augen nicht mehr die Zulassungsvoraussetzung erfüllt, können Sie die zuständige Zulassungsbehörde darüber informieren. Das ist zum Beispiel möglich bei:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

10.11.2025

Zuständige Stelle(n)