Zulassung für Errichtung von Offshore-Windparks beantragen


Allgemeine Informationen

Vor der Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen benötigen Sie eine Zulassung. Diese beantragen Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Mit Ihrer Antragstellung führt das BSH vor einer möglichen Zulassung ein Verwaltungsverfahren durch. In diesem wird unter anderem geprüft, ob die mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf die Meeresumwelt vertretbar sind. Außerdem dürfen sich Bau und Betrieb der Windkraftanlagen nicht negativ auf die Sicherheit des Schiffs- und Luftverkehrs und die Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung auswirken. Ebenso wird geprüft ob Ihre Planungen mit weiteren Nutzungen vereinbar sind.

Für das Zulassungsverfahren benötigt das BSH von Ihnen eine Vielzahl von Unterlagen und Zeichnungen. Diese reichen Sie mit Ihrem Antrag auf Zulassung ein.


Voraussetzungen

Sie verfügen über einen Zuschlag der Bundesnetzagentur für die Fläche, auf die sich Ihre Planung bezieht.


Erforderliche Unterlagen

Im Einzelfall müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen. Über Art und Umfang stimmt sich das BSH mit Ihnen im Antragsprozess ab.


Gebühren (Kosten)

Gebühr für den Planfeststellungsbeschluss oder die Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen:

Gebühr bei Ablehnung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen:

Gebühr für einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung für die wesentliche Änderung von Windenergieanlagen auf See:

Gebühr für die Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung:


Verfahrensablauf

Zulassungen für Offshore-Windkraftanlagen müssen über das Antrags- und Beteiligungsportal beantragt werden.


Weitere Informationen

Die Art des durchgeführten Verfahrens kann im laufenden Prozess behördenseitig geändert werden von Plangenehmigungs- zu Planfeststellungsverfahren und umgekehrt.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

20.02.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Unterabteilung O3 - Offshore-Vorhaben
Adresse
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg, Freie und Hansestadt
(Termine bitte vorher per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Website des BSH vereinbaren)