Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln


Allgemeine Informationen

Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K

Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:

Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen die Daten umgehend übermitteln, wenn der Preismelder für Sie tätig wird.


Verfahrensablauf

Erstmalige Angaben zum Preismelder können Sie im Formular Registrierungsbogen Meldepflichtiger machen.

Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren und in diesem Rahmen Angaben zum Preismelder machen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

16.03.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt