Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:

Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.

Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die Befreiung von der Meldepflicht online, per Post, E-Mail oder Fax bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen.

Wenn Sie die Befreiung online beantragen:

Wenn Sie die Bagatellbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

Wenn Sie die Härtefallbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

26.02.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt