Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln


Allgemeine Informationen

Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

Zu den Daten gehören:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Wenn Sie die Daten online übermitteln:

Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

25.02.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt