Triebfahrzeugführerschein beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.03.2026

Gebühr

Gebühr
150 EUR (FIX)

Triebfahrzeugführerschein beantragen, verlängern, ändern oder ersetzen

Gebühr
25 EUR (FIX)

nachträglich vorläufigen Triebfahrzeugführerschein beantragen

Gebühr
175 EUR (FIX)

Triebfahrzeugführerschein inklusive eines vorläufigen Triebfahrzeugführerscheins, beantragen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Verfahrensablauf

Sie können den Triebfahrzeugführerschein beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) online oder per Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen:

Wenn Sie den Antrag per Post stellen:


Allgemeine Informationen

Um ein Triebfahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie:

Der Triebfahrzeugführerschein

Optional können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr einen vorläufigen Triebfahrzeugführerschein für 6 Wochen beantragen.

Ist Ihr Triebfahrzeugführerschein abgelaufen, können Sie diesen ebenfalls über das EBA verlängern.

Falls sich

ändern, melden Sie dies dem EBA.

Haben Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verloren, wurde er gestohlen oder zerstört, müssen Sie beim EBA kostenpflichtig Ersatz beantragen.


Voraussetzungen


Weitere Informationen


Erforderliche Unterlagen

Wenn sich die Angaben in Ihrem Triebfahrzeugführerschein geändert haben und Sie diesen aktualisieren möchten:

Wenn Sie nach Verlust, Diebstahl oder Zerstörung Ihres Triebfahrzeugführerscheins einen Ersatz beantragen:

Wenn Sie Ihren Triebfahrzeugführerschein verlängern möchten:

Häufig stellen Eisenbahnverkehrsunternehmen den Antrag für ihre Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführer. In diesem Fall benötigen die Unternehmen eine Vollmacht von Ihnen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Referat 34, Sachgebiet 345 (Triebfahrzeugführerscheinstelle)
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt