Mobilitätsförderung zur Ausbildungsaufnahme in Verbindung mit einem Wohnortwechsel beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihrer Heimatregion keinen passenden Ausbildungsplatz finden, kann die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region eine Möglichkeit sein, Ihren Berufswunsch zu realisieren.

Der Mobilitätszuschuss unterstützt Sie dabei, Ihr bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, wenn Sie planen, eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen.

Die Förderung umfasst die Kostenübernahme in Höhe von 2 Familienheimfahrten pro Monat während des 1. Ausbildungsjahres.


Voraussetzungen

Sie können gefördert werden, wenn


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Antragsfrist: Sie müssen den Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn beantragen.


Verfahrensablauf

Der erste Schritt zu einem Mobilitätszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft. Mit dieser müssen Sie die Option einer Förderung vereinbaren.  Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.

Sobald die Beratungs- oder Integrationsfachkraft eine Entscheidung getroffen hat, kann sie Sie für den eService "Mobilitätszuschuss“ freischalten.

Vor dem Ausbildungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.

Sie können den Antrag per Post oder online über den eService „Mobilitätszuschuss“ einreichen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

19.03.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)