Förderung für Forschungsvorhaben im Bereich bilateraler und internationaler Kooperationen zur Welternährung beantragen


Allgemeine Informationen

Der Bund fördert internationale Forschungskooperationen zur Welternährung. Die Förderung können Sie für Ihre Forschungseinrichtung beantragen.

Die Forschungskooperation müssen Sie mit mindestens einer Forschungs- und Entwicklungseinrichtung oder einem Unternehmen in Afrika südlich der Sahara und/oder in Süd- und Südost-Asien durchführen.

Sie beantragen die Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Verantwortlich für die Richtlinien zur Vergabe der Förderung ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).

Sie können eine Förderung für Forschungsvorhaben mit folgenden thematischen Ausrichtungen erhalten:

Im Bundesanzeiger werden thematisch eingegrenzte Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die BLE fördert in der Regel Projekte mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

Mit der Zuwendung decken Sie zum Beispiel Ihre Kosten für projektbezogene Personal-, Sach- und Reisemittel.
Für Forschungsvorhaben der Grundlagenforschung können Sie bis zu 100 % Förderung erhalten. Die Finanzierung der Kooperationspartner in den Partnerländern erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Eine Frist zur Einreichung einer Projektskizze wird in der jeweiligen Förderbekanntmachung festgelegt.


Verfahrensablauf

Im ersten Schritt reichen Sie eine Skizze ein. Die Einreichung der Skizze erfolgt online:

Im zweiten Schritt beantragen Sie die Förderung.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundes ministerium für Landwirtschaft , Ernährung und Heimat ( BMLEH)


Fachlich freigegeben am

20.03.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 334 – Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt