Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen, schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen bei Agentur für Arbeit beantragen


Allgemeine Informationen

Menschen mit Behinderungen, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.

Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise

Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.

Sollte die Person ausschließlich zu den schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen gehören und Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten, wenden Sie sich für weitere Informationen an das zuständige Jobcenter.


Voraussetzungen

Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist

Die Probebeschäftigung


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag stellen müssen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich, telefonisch, schriftlich oder online (vor der Aufnahme einer befristeten Probebeschäftigung) stellen.

Für die Online-Antragstellung:

Bei anderweitigen Antragstellung:

Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt wurde sowie Unterlagen zur Schlussabrechnung.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

07.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)