Förderung beantragen für Pflichtpraktika junger Fachkräfte der Landwirtschaft aus der Ukraine, Kirgisistan, Kasachstan, Usbekistan in Deutschland


Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) fördert Aufenthalte für Pflichtpraktika junger Nachwuchskräfte des Agrarbereichs aus osteuropäischen und zentralasiatischen Staaten in Deutschland. Dazu zählen folgende Länder:

Das Praktikum soll es Studierenden der Agrarwirtschaft ermöglichen, sich in Deutschland weiterzubilden. Sie sollen einen Einblick in deutsche Agrarstrukturen gewinnen und ihre bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen. Als künftige Fach- und Führungskräfte ist es wichtig, dass die Studierenden die Wirtschaftsweise und Marktbedingungen privatwirtschaftlich geführter deutscher Betriebe kennenlernen. Die Praktika werden durch zentrale Lehrgänge, Fachexkursionen und Zwischenseminare ergänzt.

In den folgenden Bereichen der Landwirtschaft sollen Studierende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln:

Während ihres Praktikums sollen die Studierenden das deutsche Berufsbildungssystem kennenlernen und in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit die in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen anwenden und weitergeben können.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online:


Weitere Informationen

es gibt keine Hinweise / Besonderheiten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

14.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 334 – Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt