Erdaufschlüsse und Bohrungen anzeigen, die bei Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes stattfinden und das Grundwasser beeinflussen können.


Allgemeine Informationen

Der Bau und Betrieb von Eisenbahnen können Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Daher müssen Sie Erdaufschlüsse an Betriebsanlagen von Eisenbahnen des Bundes (EdB) vor Baubeginn dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) anzeigen. Dazu gehören Erdarbeiten, die sich direkt oder indirekt auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.

Zu den anzeigepflichtigen Arbeiten, die sich auf das Grundwasser auswirken können, zählen insbesondere:

Die Anzeigepflicht umfasst auch grundwassererhebliche Erdarbeiten wie zum Beispiel:

Die Anzeige können Sie über das Onlineportal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des EBA einreichen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Anzeige online über das Portal "Wasserrechtliche Anzeige Erdaufschlüsse" des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) einreichen:

Wenn Sie die Anzeige per E-Mail oder per Post einreichen:

Je nach Vorhaben müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Welche das in Ihrem Fall sind, finden Sie


Gebühren (Kosten)

Die Gesamthöhe der Gebühren hängt vom Zeitaufwand der Bearbeitung ab:


Bearbeitungsdauer

Die Anzeige muss mindestens einen Monat vor den Arbeiten vorliegen, damit ausreichend Zeit zur Bearbeitung bleibt. Der konkrete Arbeitsaufwand orientiert sich an den Gegebenheiten des Einzelfalls.


Verfahrensablauf

Sie können die Anzeige vorzugsweise online oder auch per E-Mail oder per Post einreichen.

Anzeige online einreichen:

Anzeige per Post oder E-Mail einreichen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

21.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt - Referat 52
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt