Staatsangehörigkeitsausweis für Personen im Ausland beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

17.04.2026

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 bis 1,5 Jahre

Im Einzelfall kann die Bearbeitung länger dauern.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Verfahrensablauf

Den Staatsangehörigkeitsausweis können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Gebühren (Kosten)

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.

Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich anfallende Überweisungsgebühren entstehen.

Verwaltungsgebühr
51 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Kosten für den Staatsangehörigkeitsausweis

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Kosten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.


Allgemeine Informationen

Wer einen Wohnsitz im Ausland hat, kann beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Wenn Sie im Ausland leben, können Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit vom BVA bescheinigen lassen. In der Regel benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis nur, wenn Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und eine deutsche oder ausländische Behörde den Nachweis ausdrücklich von Ihnen verlangt.

Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn Sie

Stellt das BVA fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis.

Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person benennen.


Erforderliche Unterlagen

Hinweise:


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA) – Staatsangehörigkeitsbehörde
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung