Wiedergutmachungseinbürgerung aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung für Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben oder nicht erwerben konnten, können Sie eine Wiedergutmachungseinbürgerung beantragen.

Das gilt auch für Nachfahrinnen und Nachfahren von betroffenen Personen.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates, ob sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Ihre aktuelle Staatsangehörigkeit auswirkt. Dies hängt allein vom Recht des Staates ab, dessen Staatsangehörigkeit Sie aktuell besitzen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können Kosten entstehen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Die Einbürgerung im Rahmen der Wiedergutmachung können Sie oder Ihre bevollmächtigte Person beantragen:

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

Wenn Sie den Antrag per Post oder persönlich stellen möchten:

Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren beim Online-Antrag.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

17.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt Staatsangehörigkeitsbehörde (Wiedergutmachungseinbürgerung nach Verfolgung)
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung