Verbindliche Ursprungsauskunft bei nicht präferenziellem Ursprung mit Gewinnung bzw. Herstellung oder Be- und Verarbeitung innerhalb der EU erhalten


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

05.11.2025

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Gegebenenfalls kann die IHK Ihnen Ausgaben für Analysen, Warenmuster-Gutachten oder die Rücksendung der Muster oder Proben in Rechnung stellen.


Allgemeine Informationen

An den Ursprung einer Ware knüpft sich im internationalen Handel unter anderem die Höhe und Art der zu erhebende Zölle, sowie ob weitere Regelungen zu beachten sind, etwa zu Einfuhrmengen oder -verboten. Nicht immer ist der Ursprung eindeutig, zum Beispiel bei einem mehrstufigen Herstellungsprozess.

Eine verbindliche Ursprungsauskunft unterstützt Sie dabei, den Herstellungsprozess ursprungsrechtlich zu bewerten und gibt Ihnen Rechts- und Kalkulationssicherheit innerhalb der EU. Dabei wird zwischen dem präferenziellen Ursprung, der im Rahmen bestehender Präferenzabkommen zollbegünstigte oder zollfreie Einfuhr ermöglicht, und dem nicht präferenziellen Ursprung unterschieden. Letzterer ist maßgeblich für den Warenverkehr mit Staaten, mit denen die EU kein Präferenzabkommen abgeschlossen hat, und bestimmt dort die Anwendung des regulären Drittlandszollsatzes.

Die Entscheidung über eine verbindliche Ursprungsauskunft(vUA-Entscheidung)ist sowohl für den Inhaber der Entscheidung als auch die Zollbehörden der Europäischen Union verbindlich. Sie ersetzt jedoch keine Lieferantenerklärungen oder Präferenz- und Ursprungsnachweise, die Sie den jeweiligen Behörden gegebenenfalls vorlegen müssen.

Hinweis: Wenn Sie lediglich eine unverbindliche Ursprungsauskunft benötigen, können Sie sich an Ihre örtlich zuständige IHK wenden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Voraussetzungen

Sie beantragen die verbindliche Ursprungsauskunft im Zusammenhang mit einem tatsächlich vorgesehenen Ein- oder Ausfuhrvorgang.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskunft (vUA-Entscheidung) online im Zoll-Portal oder auf Anfrage bei Ihrer örtlichen IHK stellen.

Vorgehen auf dem Zoll-Portal:

Vorgehen bei Ihrer örtlichen IHK:

Setzen Sie sich mit Ihrem Ansprechpartner im Bereich „International“ in Verbindung. Dort werden Ihnen alle weiteren Schritte erörtert.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Adresse
Franckestraße 5
06110 Halle (Saale)