Personalausweis aufgrund veralteter Eintragungen neu beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

26.03.2026

Gebühr

Gebühr
27.6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr
46 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr
6 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, kann das Entgelt abweichen.

Gebühr
15 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

Gebühr
13 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz


Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Zuständige Stelle

Bürgeramt


Allgemeine Informationen

In bestimmten Fällen kann Ihr Personalausweis ungültig werden, bevor die Geltungsdauer abläuft. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn

Die Eintragungen können betreffen:

Ausnahmen:

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen neu ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbst gewählte, sechsstellige PIN setzen, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt