Stundung der Rückforderung eines Bildungskredits beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

27.04.2026

Gebühren (Kosten)

Für den Stundungszeitraum werden in der Regel Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz erhoben, den die Deutsche Bundesbank bekanntgegeben hat. Die Stundungszinsen werden erst nach dem Ende der Stundung durch Bescheid festgesetzt. Bei einer Stundung mit monatlicher Ratenzahlung werden die Zinsen monatlich fällig, sie sind in der jeweiligen Stundungsrate bereits berücksichtigt.

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

Wenn Sie umgezogen sind und dem Bundesverwaltungsamt (BVA) nicht Ihre neue Adresse mitteilen, müssen Sie für die notwendige Anschriftenermittlung zahlen.

Verwaltungsgebühr
5 EUR (FIX)

Gegebenenfalls fallen Mahnkosten an.


Verfahrensablauf

In der Regel zahlen Sie einen Bildungskredit an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurück . Können Sie die Raten an die KfW ganz oder teilweise nicht zahlen, kann Ihnen die KfW in bestimmten Fällen eine Stundung für bis zu 24 Monaten gewähren.

In bestimmten Fällen gibt die KfW Ihren Vorgang an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur weiteren Bearbeitung ab.

Eine Stundung der Rückzahlung des Bildungskredits können Sie dann per Post oder per Fax beim BVA beantragen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)


Allgemeine Informationen

Ihren Bildungskredit müssen Sie grundsätzlich in monatlichen Raten an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzahlen. Für den Kredit fallen Zinsen an. Sie können den Kredit jederzeit ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen.

Wenn Sie Ihre monatlichen Raten vorübergehend nicht zahlen können, können Sie bei der KfW eine Stundung beantragen. In begründeten Fällen kann die KfW Ihnen eine Stundung von bis zu 24 Monaten gewähren.

Zahlen Sie nicht und stellen keinen Stundungsantrag, entstehen Verzugszinsen. Die KfW nimmt die Bundesgarantie für den Bildungskredit insbesondere dann in Anspruch, wenn Sie mehr als 6 Monate in Verzug geraten und keinen Stundungsantrag gestellt haben oder die KfW Ihrem Stundungsantrag nicht stattgeben kann.  Dann zahlt zunächst der Bund die offene Darlehenssumme sowie angefallene Zinsen und Kosten an die KfW.

Die KfW gibt die weitere Bearbeitung Ihrer Rückzahlung an das Bundesverwaltungsamt (BVA) ab. Das BVA fordert Sie in einem Rückforderungsbescheid auf, die noch offenen Beträge wie Kreditbetrag, Zinsen und Kosten an das BVA zu zahlen.

Sie müssen die offenen Beträge in einer Summe zahlen. Sind Sie dazu finanziell nicht in der Lage, können Sie beim BVA eine Stundung beantragen. Wenn Sie den geschuldeten Betrag nicht fristgerecht zahlen und keinen Stundungsantrag gestellt haben, müssen Sie Rückstandszinsen zahlen. Rückstandszinsen können auch entstehen, wenn das BVA Ihren Stundungsantrag wegen fehlender Angaben nicht weiterbearbeiten kann.


Fristen

Sie können eine Stundung bis zu dem im Rückforderungsbescheid genannten Datum beantragen. Wenn Sie die Stundung später beantragen, geraten Sie in Verzug.

Wird eine Stundung bewilligt, finden Sie die neuen individuellen Zahlungsfristen in Ihrem Bescheid.


Voraussetzungen

Fällige Beträge dürfen jedoch nur dann gestundet werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA) - Vergabe und Einzug von Bildungskrediten - ZMB III 4
Postanschrift

50728 Köln, Stadt
Adresse
Barbarastrasse 1
50735 Köln, Stadt