Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze suchen, fördern und aufbereiten will, müssen Sie auf Verlangen der zuständigen Behörde für bestimmte Vorhaben einen Rahmenbetriebsplan aufstellen.

Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann.

Für einen solchen Rahmenbetriebsplan benötigen Sie eine Zulassung.

Mit einem zugelassenen Rahmenbetriebsplan dürfen Sie noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Dazu müssen im weiteren Genehmigungsverfahren gesonderte Verfahren zur Zulassung von Hauptbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.


Voraussetzungen

Damit Ihr Rahmenbetriebsplan zugelassen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Grundsätzlich müssen Sie im fakultativen Rahmenbetriebsplan unter anderem folgende Angaben machen:


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung Ihres Rahmenbetriebsplans online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte: 


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

06.01.2026

Zuständige Stelle(n)