Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen


Allgemeine Informationen

Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, brauchen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau.
Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante bergbauliche Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Ihr gesamtes Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. 
Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, müssen Sie ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu müssen Sie den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen:

Der Planfeststellungsbeschluss hat noch keine „gestattende“ Wirkung. Sie dürfen noch keine konkreten bergbaulichen Maßnahmen umsetzen, wie beispielsweise Abraum- oder Gewinnungsarbeiten, seismische Untersuchungen, Bohrplatzherstellung oder die Durchführung von Bohrungen. Dazu müssen in weiteren Schritten gesonderte Verfahren zur Zulassung von durch Sie einzureichenden Haupt- und ggf. Sonderbetriebsplänen durchgeführt werden. Erst wenn diese von der zuständigen Bergbehörde zugelassen worden sind, dürfen Sie konkrete bergbauliche Maßnahmen durchführen.


Voraussetzungen

Damit ein positiver Beschluss zu Ihrem obligatorischen Rahmenbetriebsplan getroffen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr Vorhaben einen der folgenden Punkte umfasst:


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Gegebenenfalls stehen spezielle Richtlinien seitens der zuständigen Bergbehörde für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Verfügung.

Grundsätzlich müssen Sie im obligatorischen Rahmenbetriebsplan unter anderem folgende Angaben machen:

Weitere Fachgutachten: LBP mit Eingriffsregelung, geschützte Biotope, Natura 2000-VP, besonderer Artenschutz und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
 


Zuständige Stelle

Landesamt für Geologie und Bergwesen


Verfahrensablauf

Sie können die Zulassung für Ihren Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.

Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:

Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:

Weitere Verfahrensschritte:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW)


Fachlich freigegeben am

06.01.2026

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