Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor nach KWG, ZAG, VAG, KMAG, KrZwMG oder KAGB prüfen lassen


Allgemeine Informationen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Sie als Unternehmerin oder Unternehmer können bei der Bafin feststellen lassen, dass Ihr Geschäft erlaubnispflichtig ist.

Die Erlaubnispflicht gilt für die meisten Geschäfte im Finanzsektor. Sie dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die Bundesanstalt entscheidet auf Antrag, dass ein Unternehmen den Aufsichtsvorschriften unterliegt.

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch den Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren nach Zeitaufwand.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist unter anderem davon abhängig, ob der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) alle relevanten Informationen vorliegen.


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht stellen Sie formlos schriftlich oder per E-Mail.

Für Anfragen, die Fintech-Geschäftsmodelle betreffen, können Sie auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der Bafin nutzen.

Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

07.05.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Adresse
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt
(Anschrift Bonn)
Postanschrift

Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Adresse
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
(Anschrift Frankfurt am Main)
Postanschrift

Postfach:500154
60306 Frankfurt am Main

(allgemein)

(mit qualifizierter elektronischer Signatur)

(speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF)