Rufnummern für Servicedienste beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

06.08.2025

Gebühren (Kosten)

Gebühr
52.6 EUR (FIX)

Zuteilung einer Rufnummer für Service-Dienste


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fristen

Nach der Zuteilung müssen Sie die Rufnummer innerhalb von maximal 180 Tagen bei einem Telekommunikationsanbieter ihrer Wahl schalten lassen oder andernfalls an die Bundesnetzagentur zurückgeben. Eine Rufnummer gilt als genutzt, wenn durch ihre Anwahl ein Anschluss im öffentlichen Telefonnetz erreicht werden kann.

Sie sind zur Rückgabe Ihrer Rufnummer verpflichtet, wenn sie innerhalb von 12 Monaten nicht genutzt wurde oder wenn beginnend mit dem Zeitpunkt der Zuteilung oder der letzten Nutzung für 12 Monate keine Nutzung geplant ist.


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online oder per Post oder Fax stellen.

Online-Antragstellung (wird empfohlen)

Antrag per Post oder Fax stellen:

Wenn Sie in Ihrem Antrag eine Wunschrufnummer angeben möchten:


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine telefonische Servicedienstleistung in Deutschland anbieten möchten, können Sie dafür in der Regel eine Rufnummer in den Nummernbereichen 0180, 0800 oder 0900 nutzen. Mehrwertdienste oder Servicedienste ergänzen die reine Telekommunikationsverbindung. 

Die Bundesnetzagentur teilt Ihnen auf Antrag das Nutzungsrecht an einer Rufnummer zu.

Die Nummernbereiche unterscheiden sich in ihrem Nutzungszweck: 

In welchen Nummernbereich Ihr Dienst beziehungsweise Ihre geplante Nutzung fällt, entnehmen Sie den Nummernplänen und Antragsverfahren (bei 0700 Zuteilungsregeln). Diese finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur. 

Nach der Zuteilung sind Sie für die bestimmungskonforme Nutzung Ihrer Rufnummer verantwortlich. 

Sie können in Ihrem Antrag eine oder mehrere Wunschrufnummern angeben. Welche Rufnummern verfügbar sind, können Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur einsehen.

Die Bearbeitung eines Antrages auf Zuteilung einer Rufnummer für Servicedienste ist gebührenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass im Bereich 0900 Name und Adresse der Zuteilungsinhaberin oder des Zuteilungsinhabers und gegebenenfalls der allgemein zustellungsbevollmächtigten Person auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. 


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda
Adresse
Marquardstraße 27-29
36039 Fulda