Erlaubnis für Waffenbesitz bei Erbe einer Waffen- oder Munitionssammlung beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine kulturhistorisch bedeutsame beziehungsweise wissenschaftlich-technische Sammlung an Waffen oder Munition erben und diese Sammlung fortführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Auf Antrag können Sie sich den Hinzuerwerb und Besitz noch fehlender Sammlungsstücke genehmigen lassen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Verwaltungsgebühr: EUR 150


Fristen

Gültigkeitsdauer der Erwerbserlaubnis: in der Regel unbefristet


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.


Anträge / Formulare

keine


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

07.10.2020

Zuständige Stelle(n)