Online-Pokersteuer anmelden


Allgemeine Informationen

Wenn Sie Online-Poker anbieten, müssen Sie dafür in vielen Fällen Online-Pokersteuer zahlen.

Online-Poker im Sinne des Gesetzes sind Pokerspiele ohne Bankhalterin oder Bankhalter, die an einem virtuellen Tisch gespielt werden. Das bedeutet: Die Spielerinnen und Spieler spielen gegeneinander und nicht gegen die veranstaltende Person.

Die Steuer auf Online-Pokerspiele fällt an, wenn diese in Deutschland veranstaltet werden.

Dies ist der Fall, wenn

Wenn Sie weder einen Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthalt noch einen Ort der Geschäftsleitung beziehungsweise einen Sitz in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben, müssen Sie eine steuerliche Beauftragte beziehungsweise einen steuerlichen Beauftragten in Deutschland benennen. Diese beziehungsweise dieser erfüllt die steuerlichen Pflichten und schuldet neben Ihnen die Online-Pokersteuer.

Nicht unter diese Steuer fallen

Die Steuer beträgt 5,3 % des Spieleinsatzes abzüglich der Steuer. Zum Spieleinsatz zählen alle Aufwendungen, die Spielerinnen und Spieler leisten, um am Online-Poker teilzunehmen.

Die Steuer entsteht in dem Moment, in dem der Spieleinsatz geleistet wird.

Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie die Steuer jeden Monat selbst berechnen, beim zuständigen Finanzamt anmelden und fristgerecht bezahlen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

09.06.2026

Zuständige Stelle(n)