Änderungen bezüglich der Beauftragung der Projektleitung oder der Beauftragten für die Biologische Sicherheit der Überwachungsbehörde mitteilen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede Änderung in Bezug auf verantwortliche Personen der Überwachungsbehörde melden.
Das betrifft insbesondere Änderungen in Bezug auf:

Die Mitteilung muss vor der Änderung erfolgen. Wenn eine Änderung nicht vorhersehbar war, müssen Sie die Überwachungsbehörde sofort nachträglich informieren. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass die neuen Verantwortlichen die erforderliche Sachkunde besitzen.

Die Überwachung gentechnischer Anlagen dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Überwachungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten. Sie hat zum Beispiel folgende Aufgaben:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

02.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz Überwachung, Gentechnik, Chemikaliensicherheit
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Michael Zorn
Telefon +49 345 514-2500