Innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeuges in einem anderen EU-Land als Privatperson oder nicht gewerbliche Personenvereinigung mitteilen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie neue Fahrzeuge in einem anderen EU-Land erwerben, müssen Sie Umsatzsteuer in Deutschland bezahlen. Das geschieht mit der sogenannten Fahrzeugeinzelbesteuerung.

Sie müssen daran teilnehmen, wenn Sie:

Von der Umsatzsteuer betroffen sind:

Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das


Voraussetzungen

Sie haben ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land gekauft, das Sie in Deutschland privat nutzen möchten.


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)


Zuständige Stelle

Hauptzollamt Magdeburg


Verfahrensablauf

Sie können die Erklärung in Papierform oder online über das ELSTER-Portal abgeben.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundeministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

01.06.2026

Zuständige Stelle(n)