Ausnahmegenehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel auf nicht land-, forstwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen anwenden zu dürfen


Allgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel dürfen nur verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unsachgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel können die Umwelt gefährden und das Trinkwasser belasten. Sie dürfen sie deshalb grundsätzlich nicht auf befestigten oder auf unbefestigten Freilandflächen anwenden, wenn diese nicht

Das Verbot gilt genauso für private wie für öffentliche Flächen, zum Beispiel:

Allerdings können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn:

Dies trifft beispielsweise zu bei:


Zuständige Stelle

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

18.06.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Adresse
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg (Saale), Stadt