Genehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel im Einzelfall außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets zu verwenden


Allgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Pflanzenkulturen und gegen die Organismen zum Einsatz kommen, für sie zugelassen sind. Es kommt jedoch vor, dass Sie zugelassene Pflanzenschutzmittel anderweitig anwenden möchten, um auftretende Schädlinge und Unkräuter zu bekämpfen.

In solchen Fällen können Sie im Einzelfall eine Genehmigung beantragen, mit der Sie ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel in einem anderen Anwendungsgebiet verwenden dürfen. Sie erhalten diese Genehmigung,

Die Genehmigung ist beschränkt auf:

Sie ist zeitlich befristet. Ferner kann sie zusätzliche Auflagen vorsehen.

Für Saatgut ist die Genehmigung nur möglich, wenn Sie es ausschließlich in Ihrem eigenen Betrieb verwenden möchten.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

11.05.2026

Zuständige Stelle(n)

Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt
Adresse
Strenzfelder Allee 22
06406 Bernburg (Saale), Stadt