Auskünfte im Telekommunikationsbereich auf Verlangen der Bundesnetzagentur übermitteln


Allgemeine Informationen

Die Bundesnetzagentur erhebt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Daten von Unternehmen aus dem Telekommunikationsbereich über das TK-Meldeportal. Sie finden dort die auszufüllenden Fragebogen sowie Fristen zur Dateneinreichung. Sie können die Fragebogen online ausfüllen oder herunter- und später in das Portal hochladen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Sie müssen die Fragebogen fristgerecht einreichen. Die gesetzte Frist unterscheidet sich von Erhebung zu Erhebung.


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Daten nach schriftlicher Aufforderung durch die Bundesnetzagentur über das TK-Meldeportal melden. Dafür gehen Sie wie folgt vor:


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)


Fachlich freigegeben am

18.06.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA), Referat 901 Grundsatzfragen Digitales, Geoblocking-VO, P2B-VO
Postanschrift
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
(Bitte nutzen Sie das Beschwerdeformular, um Verletzungen der Vorschriften der Geoblocking-Verordnung zu melden.)
Postanschrift

Postfach:8001
53105 Bonn, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 112 Marktbeobachtung Telekommunikation
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:8001
53001 Bonn, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Referat 115 Marktdefinition und Marktanalyse
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Referat 902 Datenökonomie, digitale Geschäftsmodelle, NI-ICS
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt