Erlaubnis für Anbauvereinigung zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

07.08.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Allgemeine Informationen

Für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen. Diese muss von der Anbauvereinigung beantragt werden.

Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht-gewerblichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum sowie die Information ihrer Mitglieder über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang aller genannten Angaben und Nachweise soll die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.


Verfahrensablauf

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)