Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen beispielsweise Nutztiere züchten, offizielle Zuchtbücher führen oder Zuchtbescheinigungen ausstellen wollen, müssen Sie Ihren Verband oder Ihr Unternehmen staatlich anerkennen lassen.

Dies betrifft die Zucht aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten. Dazu zählen

Als anerkannter Zuchtverband oder anerkanntes Zuchtunternehmen müssen Sie nationale und europäische tierzuchtrechtliche Bestimmungen einhalten, die die Zucht, den Handel und die Verbringung in die Europäische Union regeln.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

16.07.2026

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hasselbachstraße 4
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt