Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen


Allgemeine Informationen

Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.


Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

Schriftlicher Antrag:

Antrag über BOP:


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

04.12.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St III 9
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt