Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen


Allgemeine Informationen

Verschiedene Aufsichtsgesetze regeln die Erlaubnispflichten für Geschäfte auf dem Kapitalmarkt in Deutschland: 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft, ob Geschäfte neuer Unternehmen vor Markteintritt oder neue Geschäftsmodelle bereits auf dem Markt agierender Unternehmen nach gesetzlichen Regelungen eine Erlaubnis benötigen. Das ist für die meisten Geschäfte im Finanzsektor der Fall und dient der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Da die Gesetzesgrundlagen nicht für jedes Geschäftsmodell eine verlässliche Aussage treffen, ob Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, muss in diesen Fällen die BaFin feststellen, ob Ihr Geschäft der Erlaubnispflicht unterliegt. Grund dafür ist die permanente und rasche Entwicklung von Geschäftsmodellen im Finanzsektor sowie die Vielfalt der Sachverhalte, die vom Gesetz erfasst werden müssen.

Die BaFin stellt die Erlaubnispflicht auf Ihren Antrag hin fest. Diesen können Sie per E-Mail oder per Post einreichen. Fintech-Unternehmen steht außerdem ein Online-Kontaktformular zur Verfügung.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Wenn die Feststellung der Erlaubnispflicht durch Verwaltungsakt erfolgt, entstehen Gebühren in Höhe von 

Bei Entscheidung durch einfaches Schreiben entstehen keine Gebühren.


Fristen

Es gibt keine Fristen für Sie.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für den Antrag kann von wenigen Tagen bis zu 2 Monaten dauern. Sie ist auch davon abhängig, ob der BaFin alle relevanten Informationen vorliegen.


Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise (nur für Fintechs)
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Den Antrag auf Feststellung der Erlaubnispflicht sollten Sie formlos schriftlich oder per E-Mail (Ausnahme: Fintech-Geschäftsmodelle, siehe unten) stellen.

Fintech-Geschäftsmodelle können auch das Kontaktformular für Fintechs auf der Internetseite der BaFin nutzen.

Bei Fragen zum Verfahren kontaktieren Sie bitte die Abteilung „Integrität des Finanzsystems (IF)“ der BaFin. Bitte fügen Sie bei Anfragen per E-Mail im Betreff "Erlaubnispflicht von Finanzgeschäften" ein.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

29.07.2021

Zuständige Stelle(n)