Beratung zu Fragen der Gleichstellung in Anspruch nehmen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

21.09.2026

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern haben oder aufgrund Ihres Geschlechts benachteiligt werden, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

Die Gleichstellungsbeauftragte informiert, berät und unterstützt Sie bei Fragen rund um die Gleichstellung. Sie setzt sich für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Abbau von Benachteiligungen ein.

Darüber hinaus kann sie Frauenfördermaßnahmen initiieren und auf die Förderung von Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinwirken. Sie arbeitet hierzu mit anderen Stellen und Organisationen zusammen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsdauer. Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Erforderliche Unterlagen

keine


Fristen

keine


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)