Blaue Karte EU beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

11.09.2026

Allgemeine Informationen

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker. In bestimmten Konstellationen genügt es, dass anstelle eines abgeschlossenen Hochschulstudiums eine andere berufliche Qualifikation nachgewiesen wird.

Sie haben mit der Blauen Karte EU verschiedene Vorteile:

Damit Sie die Blaue Karte EU beantragen können, benötigen Sie einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch dann eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben. Dann benötigen Sie beispielsweise einen Abschluss als:

Voraussetzung für die Blaue Karte EU ist, dass Sie bereits ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland haben. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens 6 Monate betragen. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Tätigkeit nicht zustimmen.

Die Arbeitsstelle muss Ihrem Hochschulabschluss angemessen sein. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, muss Ihnen eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder zugesagt sein.

Reglementierte Berufe sind beispielsweise

Sie müssen mit Ihrem Job in Deutschland mindestens 48.300 EUR brutto verdienen.

In bestimmten Berufsgruppen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 EUR erhalten. In dem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmen. Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise:

 

Sie können die Blaue Karte EU auch dann mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 EUR erhalten, wenn Ihr Hochschulabschluss höchstens 3 Jahre zurückliegt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Gebühr

Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Zuständige Stelle(n)