Schwerbehindertenausweis beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.09.2025

Verfahrensablauf

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie nur beantragen, wenn bei Ihnen zuvor ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 festgestellt wurde.

Wenn Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen, wird Ihnen bei einem festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 50 automatisch ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt, sofern dort bereits ein Passfoto von Ihnen vorliegt.

Wenn das nicht der Fall sein sollte,

können Sie bei der zuständigen Stelle eine (neue) Ausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.

Für die Ausstellung müssen Sie der zuständigen Stelle ein Lichtbild/ Passfoto von sich zusenden. Die zuständige Stelle prüft jeweils die Voraussetzungen zur Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Bei vorliegenden Voraussetzungen stellt sie einen (neuen) Schwerbehindertenausweis aus und schickt Ihnen den Ausweis zu.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Referat 511.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt


Allgemeine Informationen

Wenn für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde, können Sie die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragen.

Dieser wird je nach Chance der Verbesserung Ihres Gesundheitszustands befristet oder unbefristet ausgestellt.

Wenn Sie ein schwerbehinderter Mensch aus einem Nicht-EU-Staat sind, dessen Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann der Ausweis nur so lange ausgestellt werden, wie die Aufenthaltserlaubnis gültig ist.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie sowohl die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachweisen als auch bestimmte Rechte und – je nach Art der Eintragung im Ausweis – Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Nachteilsausgleiche sind zum Beispiel:

Der Schwerbehindertenausweis gibt den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) an. Diese Merkmale sind:

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen „G", „aG", „H", „Bl" oder „Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Hierfür ist zusätzlich eine gültige Wertmarke notwendig.

Bei Ablauf, Verlust oder der Änderung anderer wichtiger Daten müssen Sie eine Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen.


Weitere Informationen

Wichtig: Auf die Rückseite des Lichtbildes oder Passfotos müssen Sie Ihren Namen, Geburtsdatum und das Aktenzeichen der Ausweis ausstellenden Behörde schreiben.

Das Lichtbild wird seit dem 21.02.2025 für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Der Speicherung des Lichtbildes können Sie schriftlich widersprechen.

Sollten Sie Ihren bereits ausgestellten Schwerbehindertenausweis verlieren oder er kommt Ihnen aus anderen Gründen abhanden oder Sie müssen Ihren abgelaufenen Ausweis bei der zuständigen Stelle verlängern, kann dies formlos unter Angabe des entsprechenden Geschäftszeichens angezeigt und somit die Neuausstellung eines Schwerbehindertenausweises beantragt werden.

Wie bei einem erstmaligen Antrag ist ein Lichtbild in Größe eines Passfotos (ab dem 10. Lebensjahr) erforderlich. Es muss nicht biometrisch sein.

Für ausländische Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Staaten ist ein gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland erforderlich.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Schwerbehindertenfeststellung
Adresse
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale)
Adresse
Olvenstedter Straße 1-2
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt