Sterbeurkunde beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

30.01.2026;10.09.2020

Gebühr

Gebühr
10 EUR (FIX)

Die Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 EUR.

Gebühr
5 EUR (FIX)

Für die Ausstellung jedes weiteren Exemplars wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, soweit dieses gleichzeitig mit der Erteilung der Sterbeurkunde beantragt wird.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

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Und Ministerium für Inneres und Sport


Allgemeine Informationen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie

Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.

Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:


Fristen

Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Personenstandswesen
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt