Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen


Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.
Zu solchen Maßnahmen gehören:

Sie dürfen mit den Maßnahmen erst dann beginnen, wenn Ihnen die Anordnung erteilt wurde.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahme zu informieren.

In der verkehrsrechtlichen Anordnung legt die zuständige Behörde fest,

Diese Auflagen sorgen zum einen für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Zum anderen stellen sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht nur bei der vollständigen oder teilweisen Sperrung einer Fahrbahn. Sie ist auch dann nötig, wenn sich die Arbeiten nur auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Handelt es sich bei der beantragten Verkehrsraumeinschränkung um eine Arbeitsstelle, so muss eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benannt werden.

Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie (Notmaßnahme) wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.


Voraussetzungen

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:


Zuständige Stelle

örtliche / untere Straßenverkehrsbehörde


Verfahrensablauf

Sie können die verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrsraumeinschränkung per Post beantragen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

17.04.2024

Formulare


Zuständige Stelle(n)

SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

Stadt Querfurt - Straßenverkehrsangelegenheiten, Friedhofsverwaltung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt