Informationen zu Cross Compliance


Allgemeine Informationen

Im Bereich der staatlichen Prämienzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe spielt der Begriff "Cross Compliance" ("anderweitige Verpflichtungen") eine wichtige Rolle. Er besagt, dass Landwirte (seit dem 1. Januar 2005) zum Erhalt von Prämienzahlungen bestimmte Verpflichtungen einhalten müssen. Dabei geht es um drei Komplexe:

Werden einige oder alle der für diese drei Komplexe festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt, erfolgt eine Sanktionierung. Je nach Schwere, Ausmaß, Dauer oder Häufigkeit der Verstöße kommt es zu einer Kürzung zwischen 1 Prozent und bis zu 100 Prozent der Beihilfezahlungen für ein oder mehrere Kalenderjahre.


Zuständige Stelle

Die Umsetzung von Cross-Compliance erfolgt in Sachsen-Anhalt auf drei Ebenen: Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist die Zahlstelle. Koordinierende Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Kontrollbehörden sind die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung sowie die Landkreise und kreisfreien Städte.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Koordinierungsstelle Cross Compliance
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

SG Abfall und Bodenschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

SG Gewässerschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt

SG Lebensmittelüberwachung
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt

(veterinaeramt@saalekreis.de)

SG Veterinärwesen
Adresse
Oberaltenburg 4b
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt