Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen


Allgemeine Informationen

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.


Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie unter www.aufstiegs-bafög.de.


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie den Antragsformularen entnehmen.


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.


Zuständige Stelle

itte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.


Anträge / Formulare


Verfahrensablauf

Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung und Forschung


Fachlich freigegeben am

03.08.2020

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Informations-Hotline des BMBF

Postleitzahlensuche auf der Internetseite des BMBF

SG Bildung und Ausbildungsförderung
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
(

Das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung befindet sich in der 2. Etage des Vorschlosses. Der Zugang zum Amt ist während der Sprechzeiten über die Bürgerinformation möglich.

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