Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeuge, Segelflugzeuge und Freiballone beantragen


Allgemeine Informationen

Nachdem Sie in Ihrer Ausbildung zur Pilotin oder zum Piloten die praktische Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht automatisch die Pilotenlizenz. Sie müssen diese beantragen.

Dies gilt für folgende Luftfahrzeugkategorien:

Sie dürfen dabei nicht mehr als eine Lizenz pro Luftfahrzeugkategorie innehaben.

Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Luftfahrtbehörde.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)


Fachlich freigegeben am

27.11.2025

Zuständige Stelle(n)