Ruhen der Schulpflicht beantragen


Allgemeine Informationen

Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.

Die Schulpflicht kann unter bestimmten Voraussetzungen ruhen.


Voraussetzungen

Die Schulpflicht ruht, wenn


Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind verschieden.

Folgende Unterlagen werden gegeben falls benötigt:


Gebühren (Kosten)

Gebühren können anfallen. Es kommt auf den Einzelfall an.


Fristen

4 Wochen bevor die Schulpflicht ruhen soll, muss ein Nachweis erbracht werden, wenn


Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen


Zuständige Stelle

Je nach Sachverhalt wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung, wenn Sie

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, wenn Sie


Verfahrensablauf

Das Verfahren ist unterschiedlich.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt