Fischerprüfung ablegen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

29.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt


Weitere Informationen

Wenn Sie in einem bestimmten Gewässer angeln möchten, brauchen Sie zusätzlich zum Fischereischein eine Fischereierlaubnis, auch Angelkarte genannt. Diese erhalten Sie bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gewässers oder bei der Person, die das Fischereiausübungsrecht gepachtet hat.

Informationen zu den angebotenen Lehrgängen finden Sie in der Online-Anwendung „Fischerprüfung in Sachsen-Anhalt“. Dort können Sie sich auch auf die Fischerprüfung vorbereiten. Mit der Prüfungssimulation können Sie prüfen, wie gut Sie vorbereitet sind. Außerdem finden Sie dort Informationen zu den nächsten Prüfungsterminen. 


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.


Fristen

Der Prüfungstermin wird spätestens 2 Monate vorher bekannt gegeben, bis vier Wochen vor der Prüfung müssen Sie sich bei der Fischereibehörde angemeldet und die Prüfungsgebühr bezahlt haben.


Gebühren (Kosten)

Die Teilnahmegebühren für den Vorbereitungslehrgang werden eigenverantwortlich von den Anbietern erhoben und können zum Beispiel in Abhängigkeit von der Teilnehmeranzahl unterschiedlich sein.

Gebühr
60 EUR (FIX)

Fischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr

Gebühr
30 EUR (FIX)

Fischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gebühr
55 EUR (FIX)

Friedfischfischerprüfung ab vollendetem 18. Lebensjahr

Gebühr
25 EUR (FIX)

Friedfischfischerprüfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Gebühr
5 EUR (FIX)

Bestätigung von Prüfungszeugnissen über die Friedfischfischerprüfung durch die Fischereibehörde


Allgemeine Informationen

Wenn Sie fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Voraussetzung dafür ist die bestandene Fischerprüfung. Diese können Sie bei den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte ablegen. Die Prüfung wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt mindestens einmal jährlich durchgeführt. In der Regel finden 2 Prüfungen im Jahr statt. Die Plätze sind begrenzt.

Die Fischerprüfung umfasst je 15 Fragen der Fachgebiete Gewässerkunde, Fischkunde, Gerätekunde und Rechtskunde, also insgesamt 60 Fragen, von denen Sie mindestens 75% innerhalb von 2 Stunden richtig beantworten müssen.

Für Kinder ab 8 Jahren und Bürgerinnen und Bürger, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Friedfischfischerprüfung zu erleichterten Bedingungen in Form eines Prüfungsgespräches ablegen. Diese Prüfungen werden von zahlreichen Anglervereinen abgenommen. 


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Untere Fischereibehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt