Umfragen an Schulen genehmigen lassen


Allgemeine Informationen

Umfragen und Erhebungen in Schulen (Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes. Das Kultusministerium kann sich die Entscheidung in Einzelfällen vorbehalten.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle

Ihren Antrag auf Genehmigung stellen Sie schriftlich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Untersuchung oder Befragung an das Landesverwaltungsamt.


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt