Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen
Allgemeine Informationen
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Verfahrensablauf
Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlage
§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift
Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Elke Seidel
0391 567-2292
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)