Ausnahmen von der Veränderungssperre beantragen


Allgemeine Informationen

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung insbesondere für größere Verkehrsbauprojekte.


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf

Mit Prüfungsbeginn der Pläne in einem Planfeststellungsverfahren dürfen auf den von der Planung betroffenen Flächen keine wertsteigernden oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerenden Veränderungen durch Dritte vorgenommen werden. Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Es können Ausnahmen von der Veränderungssperre zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.


Rechtsgrundlage

§ 86 Absatz 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Bauwesen
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Elke Seidel
Telefon 0391 567-2292

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Planfeststellungsverfahren
Adresse
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)