Aufhebung der Sperrzeit für Gaststätten oder Bars beantragen


Allgemeine Informationen

Als Sperrzeit bezeichnet man die gesetzlich geregelten Zeiträume, in denen Gaststätten, Bars, Speiserestaurants, Diskotheken, Biergärten etc. geschlossen sind. Sie dient in erster Linie dem Lärmschutz.

Folgende Regelungen gelten:

Die zuständige Behörde (Städte, Gemeinden) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
 


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt