Apostille beantragen


Allgemeine Informationen

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

EUR: 10,00 bis 100,00


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Adresse
Hakeborner Straße 1
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
Postanschrift

Postfach:1963
39009 Magdeburg, Landeshauptstadt

Zuständige Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon 0391 5672159

Mitarbeiter/in
Telefon 0391 5672155