Unterbringung in Kinderheim beantragen


Allgemeine Informationen

Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Es kann auch eine Leistung für junge Menschen gemäß §41 SGB VIII geeignet sein.

Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten.

Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Gebühren (Kosten)

Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.


Zuständige Stelle

Jugendamt


Verfahrensablauf


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen


Fachlich freigegeben am

10.11.2022

Zuständige Stelle(n)

SG Sozialer Dienst
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Adresse
Hansering 19
06108 Halle (Saale)
Adresse
Kirchplan 1
06268 Querfurt, Stadt