Ferienjob


Allgemeine Informationen

Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.


Voraussetzungen

Mindestalter: 13 Jahre

ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

ab 18 Jahren


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.


Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht

Servicezeiten:
Mo 08:00 - 20:00 Uhr
Di 08:00 - 20:00 Uhr
Mi 08:00 - 20:00 Uhr
Do 08:00 - 20:00 Uhr


Kontaktmöglichkeiten:
Tel.: +49 30 221911-004 (Bürgertelefon)
E-Mail: info@bmas.bund.de
Internet: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

Barrierefreier Zugang:
Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon:
+49 30 188080-805

Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: +49 30 221911-016 (Video)
Fax: +49 30 221911-017
E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de


Verfahrensablauf

Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.


Weitere Informationen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Zuständige Stelle(n)